Eine meiner Ex-Freundinnen stellte vor dem ersten Sex klar:
„Wenn was schiefgeht, und ich schwanger werde, werde ich auf keinen Fall abtreiben.“
Ich war damals jung und dumm, und willigte ein, ohne mir über die Konsequenzen im klaren zu sein. Heute ist mein Motiv ein anderes: Wenn eine Frau zu erkennen gibt, dass sie abtreiben könnte, kommt sie für mich als Partnerin nicht mehr in Betracht, und das, obwohl ich kein Kind will, denn mit solch einer brutalen Frau wollte ich keine Intimität teilen.. Mit anderen Worten: Meine Haltung zu Abtreibung ist im Grunde zu meinem eigenem Nachteil – denn eine ungewollte Schwangerschaft ist auch für den Mann mit massiven Nachteilen verbunden.
Denn wenn ein Mann gegen seinen Willen Vater wird, bedeutet das, dass er zur Verantwortung gezogen wird. Wo sich die Frau von ihrer Verantwortung lossagen kann, wird er in die Pflicht genommen, über Jahrzehnte für Frau und Kind zu arbeiten. Oder andersrum: Dass ein Mann die Abtreibung seines Kindes als Mord empfinden könnte, was ihn traumatisiert, ist ebenfalls ein Tabuthema, über das keiner redet. Egal, wie seine Position ist, er hat die Entscheidung der Schwangeren hinzunehmen und zu akzeptieren. Dies kann unter anderem ein schwerwiegenden Eingriff in sein Selbstbestimmungsrecht bedeuten, besonders, wenn er gezwungen wird, für das Kind zu zahlen.
Wo der Mann in die Pflicht genommen wird, stehen der Frau alle Möglichkeiten offen. Sie kann sich entscheiden, das Kind auszutragen oder zu töten. Wenn sie es zwar austrägt, aber keine Mutter sein will, stehen ihr zusätzlich die Optionen offen, das Kind anonym zu gebären oder eine Babyklappe zu nutzen. Dies ist ein Vorrecht der Frau als Herrin über Leben und Tod, wie es sich auch in der übrigen Justiz zeigt, in welcher Frauen grundsätzlich weniger hart als Männer bestraft werden.
Oft wird hierbei vom „Selbstbestimmungsrecht“ der Frau gesprochen, aber das Lebensrecht des Ungeborenen steht über dem „Selbstbestimmungsrecht“. Das eine betrifft neun Monate, das andere ein ganzes Leben – mal vom massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des (potentiellen) Vaters abgesehen.
Bei der Frage danach, ob eine Abtreibung erlaubt sein soll oder nicht, lenkt sich der Blick unweigerlich auf den ungeborenen Menschen. Diesem wird im feministischen Diskurs kein Lebensrecht zuerkannt, er wird als „Zellhaufen“ benannt oder gar krasser noch als „Parasit“ (Simone de Beauvoir- „Das andere Geschlecht“). Der Punkt ist nur, dass ein „echter“ Parasit keine Anstalten unternimmt, mal ein vollwertiger Mensch zu werden und Steuern zu zahlen, geliebt wird und selber liebt.
Beliebt bei Abtreibungsbefürwortern ist dabei die Argumentation, dass das Ungeborene noch keinen Überlebenswillen ausgedrückt hätte und ohne Ich-Bewusstsein sei. Nun, auch geistig Behinderte, Demente oder Komatöse sind vielleicht ohne Ich-Bewusstsein und äußern ihren Lebenswillen nicht, ohne dass man sie einfach ermorden dürfte. Sollte man einen Komatösen, von dem sicher ist, dass er in neun Monaten aufwacht, töten dürfen? Selbst einen Suizidalen, einen Menschen also, der nicht mehr leben will, darf man nicht einfach töten. Es ist verlogen, dem Ungeborenen das Lebensrecht abzusprechen, obwohl es mit nahezuer Garantie in der Zukunft ein Überlebenswillen ausspricht. Viele Feministen sind Tierschützer, gar Tierrechtler; hier wird das Leben eines Tieres über das eines Menschen gestellt.
Es erscheint wohl nicht nur mir unbegreiflich, daß bei Forschungen an in vitro erzeugten Embryonen schärfste Verbote zur Geltung kommen, während das Kind im Mutterleib so gut wie keinen Schutz genießt (Georg Friedenberger)
Der Punkt ist: Der Embryo, der Fötus ist bereits ein vollwertiger Mensch, nur halt in einem frühen Entwicklungsstadium. Der Embryo, der ich mal war, das war ich. Das war kein Zellhaufen oder Parasit, das war ein Ich in einer frühen Zeit. Und so wie mir mein Körper heute gehört, gehörte mir – und nicht meiner Mutter – mein damaliger Körper, auch wenn er nur ein verachteter „Zellhaufen“ war, von dem Femofaschisten gerne reden, und wenn man den entfernt hätte, wären wir heute tot. Wir entwickeln uns nicht zum Menschen, wir entwickeln uns als Mensch.
Die Zeit schreibt:
Die Mädchentötung – auch als „Genderzid“ oder „Femizid“ bezeichnet – sei kein grausames, patriarchalisches Kulturerbe, sondern eine Folge des Sittenverfalls in einer Konsumgesellschaft.
Hierbei geht es um Abtreibung von Mädchen in Indien und China. Ein „Genderzid“ oder „Femizid“ bezeichnet aber einen geschlechtsspezifischen Massen-mord. Wir dürfen also festhalten:
Abtreibung ist Mord
(freilich wird sich die „Zeit“ sofort davon distanzieren)
Mit dem Abtreibungsrecht werden Frauen zu Herrinnen über Leben und Tod befördert. Ein solches Recht findet sich sonst nirgendwo. Und das hat Folgen: Erst darf die Frau töten, wenn sie möchte, dann darf sie „ihr“ Kind dem Vater vorenthalten – das Kind bzw. Ungeborene ist Eigentum der Mutter, und im kapitalistischen System gehört es dazu, dass man sein Eigentum willkürlich verwenden darf, einschließlich, es zu vernichten. Der Slogan „Mein Bauch gehört mir“ lautet in Wirklichkeit: „Mein Ungeborenes gehört mir“ – allerdings wäre dies wohl zu verräterisch…
Und wie geht es weiter?
Friedenberger schreibt:
Wer das Lebensrecht nicht allen menschlichen Wesen zuerkennt,
gibt die Idee von der Menschenwürde auf und läßt an ihre Stelle
seinen Schätzwert bestimmter Funktionen treten.
Tatsächlich haben sich einige „Philosophen“ bereits dahingehend geäußert, dass ein Neugeborenes kein Lebensrecht genießt:
Neugeborene seien moralisch mit Föten gleichzusetzen. Sie seien zwar Menschen und potentielle Personen, aber noch keine Personen, die einen moralischen Anspruch auf Leben hätten.
Dorthin geht es weiter…