Archiv für den Monat Februar 2017

Struktureller Männerhass am Beispiel Sexualstrafrecht

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Letztes Jahr konnte bekanntlich die feministische Lobby eines ihr Lieblingsvorhaben umsetzen, und das Sexualstrafrecht verschärfen, was bedeutet, dass der Mann, der Sex hat, mehr oder weniger der Willkür seiner Partnerin ausgeliefert ist, es sei denn, er praktiziert konsequent den Abturner „Konsensprinzip„. Dass dieses Gesetz problematisch ist, wurde ganz vorsichtig in der taz angesprochen. Allerdings ergab sich da ein kleines Problem, wie man die Kritik formulieren sollte, ohne dass einem der Männerhass in die Quere kommt, der strukturell verankert ist. Denn wenn ein naiver Journalist einen Beispielfall mit dem Mann als Akteur schildert, dann kann er sein Problem nicht so recht deutlich werden lassen, da der Mann als Vergewaltiger gesehen wird. Etwa so:

Ein weiteres Problem der neuen Rechtslage: Ein Paar liegt im Bett, er will Sex. Sie sagt, sie sei zu müde. Er gibt nicht auf und streichelt ihre Vagina, bis sie doch Lust hat. Ist das künftig strafbar, weil er ihr Nein ignoriert hat?

Die Antwort lautet: Ja – ist strafbar. Gibt es damit ein Problem? Immerhin wurde hier die Regel „Nein heißt Nein“ verletzt, also muss man sich keine Sorgen darum machen, wenn der Mann als Vergewaltiger verurteilt wird? Dem Mann, der „nicht aufgibt“ haftet etwas Ruchloses an, etwas Gewalttätiges, so schreibt bspw. Arne Hoffmann über die generelle vorurteilsbelastete Wahrnehmung von Männern:

Wegweisend war darüber hinaus eine 2004 veröffentlichte Studie der Psychologinnen Laurie Rudman und Stephanie Goodwin. In ihren Experimenten ließen sie die Versuchspersonen am Computer bestimmte Aufgaben durchführen, die Rückschlüsse darauf zuließen, wie schnell jeder Proband positive und negative Eigenschaften mit einem der beiden Geschlechter verband. Ähnlich wie schon andere Wissenschaftler zuvor fanden Rudman und Goldman dabei heraus, dass Menschen angenehm besetzte Wörter wie »gut«, »Ferien« und »Paradies« eher mit Frauen verbanden und weniger angenehm besetzte Wörter wie »schlecht«, »Schleim« und »Trauer« eher mit Männern. Ergebnisse wie diese stützen die Annahme eines Phänomens, das als Frauen-sind-wundervoll-Effekt bezeichnet wird. Man könnte es genauso gut Männer-sind-grauenvoll-Effekt nennen.

Der Journalist ahnte wohl, dass er sein Anliegen nicht deutlich machen könne, wenn er bei obiger Rollenverteilung bliebe und tauschte deshalb die Geschlechter. In seinem Originalzitat ist die Frau die Aktive, die sich über das erste Nein hinwegsetzt und einfach weitermacht.

Und erst dadurch wird die ganze Untauglichkeit des neuen Gesetzes klar. Jetzt, wo eine Frau bedroht ist, als Vergewaltigerin verurteilt zu werden, erkennt man, dass das Gesetz ein Unding ist, ein Unmöglichkeit, welches Menschen unschuldig in den Knast bringen wird und vermutlich kaum von der Verfassung gedeckt ist (wenn man aber beim Bundesverfassungsgericht klagt, verhandelt dort gut möglich eine Feministin den Fall…)

Diese Sichtweise auf den Mann als potentiell gewalttätig ist so tief in die kollektive Wahrnehmung verankert, dass erst ein Austauschen des Geschlechts die Problematik sichtbar macht. Den Mann erkennen wir als das Böse, den „potentiellen Vergewaltiger“, die Frau hingegen als unschuldig. Auf dieser Basis, nach dieser Wahrnehmung werden Gesetze zusammengeschustert. Und versuch mal zu argumentieren, warum ein übergangenes „Nein“ eben keine Vergewaltigung ist, gerade wenn es ein Mann ist, der ein erstes Nein ignoriert. Vermutlich kommt man gar nicht zu Wort, da man als Agent der „Rape-Culture“ niedergebrüllt wird: „Nein heißt Nein“ und basta.

Die Rape-Culture-Theorie besagt, dass Männer Frauen hassen und sie systematische vergewaltigen, um sie klein zu halten. Dabei wird auch ausdrücklich gesagt, dass alle Männer davon profitieren – also auch die, die nicht vergewaltigen – und alle Frauen damit in Angst und Schrecken gehalten werden. Dazu lässt sich sagen: Wer mit wachen Sinnen durch die Gegend geht, weiß, dass Vergewaltiger geächtet sind – auch und gerade im Knast. Die Feministin und Anhängerin der RC-Theorie verhält sich zu Männern wie ein Nazi zu Juden. Es gibt keine jüdische Weltverschwörung und es gibt keine Rape-Culture – es sein denn, man sieht obige Frau als Vergewaltigerin, was Feministinnen umgekehrt ganz selbstverständlich mit Männern machen. Sie erklären noch die kleinste Lappalie zur Vergewaltigung und kreieren so maßlose Horrorzahlen über angebliche Vergewaltigungsepidemien.

So führt die Dämonisierung von Männern dazu, dass der Rechtsstaat beschädigt wird. Jeder Mann ist damit mehr oder weniger seiner Gefährtin ausgeliefert. Wenn man im Streit auseinandergeht und man sich vielleicht noch um das Sorgerecht streitet, wird sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit schon was finden, mit dem man den Abgeliebten belasten kann.

Was Geiselnehmer und Alleinerziehende gemeinsam haben

Da sitzt so eine Familienrichterin in einer Talkshow und erklärt, man müsse den Willen des Kindes ernstnehmen. Und zwar dann, wenn das Kind den Vater ablehnt. Oder war es nur der nicht sorgeberechtigte Elternteil? Denn tatsächlich machen sich auch Väter,  wenn auch selten, des schweren Verbrechen gegenüber Kindern schuldig, das Kind gegen den nichtbetreuenden Elternteil einzunehmen, es gegen ihn aufzuhetzen, ihm Hass zu lehren.

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Feministinnen – das sind die, die ein Matriarchat einführen wollen, eine Gesellschaftsform, in der es kein Väter gibt – leugnen die Existenz von „PAS„, dem „Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom“. In der feministisch kontrollierten Wikipedia heißt es hierzu exemplarisch:

Gardners Theorie [über PAS] und diesbezügliche Forschung wurden extensiv kritisiert, und das PAS wird fachwissenschaftlich mehrheitlich als Störung nicht anerkannt. Eine Fachjury sowie das Court of Appeal (England und Wales) haben das Syndrom unter Beweisverbot gestellt. Das kanadische Justizministerium hatte sich gegen die Verwendung des PAS als Beweismittel ausgesprochen, allerdings diente das Syndrom in einigen Familienrechtstreitigkeiten in den Vereinigten Staaten als Entscheidungsgrundlage.

Das PAS wird weder im Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders der American Psychiatric Association noch in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der WHO als Störung klassifiziert

Dass die Existenz von PAS geleugnet wird, liegt daran, dass es einer Entväterung der Gesellschaft im Weg steht und zudem in der krassen Mehrheit Mütter die Täter sind.

Kommen wir zu Geiselnahmen. In solchen Situationen gibt es ein Phänomen, genannt Stockholm-Syndrom, in welchen die Opfer Sympathien für die Verbrecher entwickeln und mit ihnen kooperieren:

Trotz ihrer Angst empfanden die Geiseln auch nach Beendigung der Geiselnahme keinen Hass auf die Geiselnehmer. Sie waren ihnen sogar dafür dankbar, freigelassen worden zu sein. Zudem baten die Geiseln um Gnade für die Täter und besuchten sie im Gefängnis.

Als eine der möglichen Ursachen wird ein Umstand genannt, der auch bei Alleinerziehenden und ihrem persönlichen Eigentum vorliegt:

In erster Linie manifestiert sich die Wahrnehmungsverzerrung, die zum Stockholm-Syndrom führt, darin, dass die subjektive Wahrnehmung der Geisel nur einen Teil der Gesamtsituation erfassen kann. Das Opfer erlebt eine Zurückhaltung der Einsatzkräfte vor Ort, es fühlt sich mit zunehmender Dauer der Entführung allein gelassen. Dagegen wird das Agieren der Geiselnehmer überproportional wahrgenommen, schon kleinste Zugeständnisse (das Anbieten von Nahrung, auf die Toilette gehen lassen oder Lockern von Fesselungen) werden als große Erleichterungen empfunden. Das Opfer erlebt eine Situation, in der es ausschließlich „Gutes“ von den Geiselnehmern erfährt. Es kommt zu der für Außenstehende subjektiv nicht nachvollziehbaren Folge, dass ein Opfer mehr Sympathie für seine Peiniger empfindet als für die rettenden Einsatzkräfte.

Das Stockholm-Syndrom ist verwandt mit einer anderen Symptomatik, in welchem sich die Opfer mit dem Aggressor identifizieren:

Die Identifikation mit dem Aggressor (auch: Identifizierung mit dem Angreifer) bezeichnet in der Tiefenpsychologie einen Abwehrmechanismus zur Angstbewältigung, dessen Funktion und Relevanz je nach Standpunkt der Autoren unterschiedlich bewertet wurde.

Hierzu sei angemerkt, dass es ist ein aggressiver Akt ist, gegenüber dem Kind den Vater schlecht zu machen.

Sowohl in der Situation der Geiselnahme als auch bei Alleinerziehenden sind die Opfer – mal die Geiseln, mal die Kinder – den Tätern ausgeliefert. Ein Kind kann sich seiner alleinerziehenden Mutter nicht entziehen. Zudem liegt hier auch noch ein emotionales Verhältnis vor, welches eine Identifikation mit der Aggressor befördert. Auch ihre Gebaren ähneln sich: Der Geiselnehmer sagt: „Zahl das Lösegeld, oder wird töten die Geisel!“. Die Alleinerziehende sagt: „Zahl den Unterhalt, oder Du schadest dem Kind!“

Vor dem Hintergrund – Erwachsene, die sich in einer Situation des Ausgeliefertsein mit den Gewalttätern identifizieren – ist es geradezu irrwitzig, anzunehmen, induzierte Entfremdung existiere nicht und die Schuld für die Ablehnung eines Elternteils sei allein bei diesem zu suchen.

Dazu passend knallten die Sektkorken, denn wie die Miss Achtung, Manuela Schwesig, Ministerin für alle außer Männer, mitteilte, sei nun die Zahlung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Jahr eines Kindes gesichert. Während Väter auf der einen Seite stärker mit Schulden belastet werden, wurde auf der anderen Seite ein weiterer Anreiz für Mütter geschaffen, den bei Feministen so verhassten und dämonisierten Kindsvater zu entsorgen. Der lebende Vater wird aus der Familie entfernt, an seine Stelle tritt Vater Staat; die Schruppsche Dystopie mit entrechteten Vätern und die Steuerfinanzierung der Kinderbetreuung wurde ein weiteres Stück weit verwirklicht. Ein beachtliches Paket und das in Zeiten von Hartz IV, Rentenstagnation und weiterem Raubbau am Sozialstaat. Die Durchsetzung des Matriarchats ist man sich ein paar Euronen wert – nicht nur mit Unterhaltsvorschuss, so wird der Lobbyverband der Alleinerziehenden mit 500.000 € jährlich gefördert. Eine Kostprobe, wie der Verband arbeitet, findet sich bei Schoppe:

Der Alleinerziehendenverband untergrabe systematisch das neue Sorgerechtsgesetz, stellt das Magazin PAPA-YA in einer Mitteilung fest (dazu auch das Magazin Focus und Genderama).  „Darin berichtet das Magazin über Informations-Veranstaltungen, auf denen der VAMV Müttern exakte Anweisungen zum „Kampf“ gegen Väter gebe. (…) Scharfe Vorwürfe richtet ‚PAPA-YA‘ im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung an die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab, Berufskolleginnen und – zum Teil inkognito – auftretende Verbandsmitglieder. So hetze eine Fachanwältin für Familienrecht auf Veranstaltungen mit fragwürdigen Tipps alleinerziehende Mütter gegen die Väter ihrer Kinder auf. Einige dieser ‚Hinweise‘ können nach Ansicht des Magazins als strafbare Handlungen eingestuft werden. Dazu zählen den Angaben zufolge Aufrufe zu Falschaussagen hinsichtlich des Kindeswohls und ‚Anleitungen‘ für eine dauerhafte, wörtlich als ‚Entsorgung‘ bezeichnete, Trennung des Kindes vom Vater.“ Angesichts offizeller schriftlicher Stellungnahmen des Alleinerziehendenverbands sind diese Vorwürfe völlig glaubwürdig. Eine im Internet erhältliche Handreichung des VAMV zum neuen Sorgerecht gibt beispielsweise Tipps, wie Mütter angesichts der veränderten Gesetzeslage gegen eine gemeinsame Sorge argumentieren könnten. Da heißt es zum Beispiel: „Offenbar scheint der Gesetzgeber Eltern, deren ‚ablehnende Haltung sich verfestigt‘ hat, die gemeinsame Sorge nicht in jedem Fall zumuten zu wollen. Hier dürften langjährige Gerichtsverfahren, beispielsweise den Umgang betreffend, einschlägig sein, weil sie die Unfähigkeit der Eltern, ohne Hilfe Dritter gemeinsame Entscheidungen zu fällen, schwarz auf weiß vor Augen führt.“ (sic!, S. 8) Im Klartext: Nach der Darstellung des Verbands lohnt es sich für Mütter, den Umgang zwischen Vätern und Kindern über lange Zeit so zu erschweren, dass der Vater-Kind-Kontakt nur über Gerichtsverfahren gesichert werden kann – weil eben diese Gerichtsverfahren sich als Argument gegen eine gemeinsame Kommunikationsbasis und also gegen eine Beteiligung der Väter an der Sorge werten ließen. Wenn der Verband schon in leicht erhältlichen schriftlichen Stellungnahmen Müttern so unverblümt ein destruktives Verhalten gegen Väter und Kinder nahelegt, dann ist tatsächlich davon auszugehen, dass Repräsentantinnen dieses Verbands in mündlichen öffentlichen Stellungnahmen und erst Recht in vertraulichen Beratungssituationen noch viel deutlicher werden.

Der Artikel ist zur Gänze lesenswert

In „Die Vaterlose Gesellschaft“ wundert sich Matthias Matussek:

Daß der Stuttgarter Sozialbürgermeisterin, die auch die Dienstherrin über die Jugendämter ist, im vergangenen Jahr eine Bombendrohung zugestellt wurde, ist ein kleines Wunder. Das Wunder besteht darin, daß sie nur diese einzige Bombendrohung
erhalten hatte und nicht jeden Tag eine.

Der Vergleich mit der Geiselnahmen erklärt, warum sich soviele Trennungsväter die Ausgrenzung gefallen lassen. Jedes Aufmucken wird ihnen zum Nachteil ausgelegt und sofort wiederum dazu missbraucht, sie vor den Kindern schlecht zu machen. So leiden sie still vor sich hin und hoffen, dass ihr Kind eines Tages die mütterliche Gehirnwäsche überwindet, und von sich aus den Weg zu ihnen findet – die Wahrscheinlichkeit dazu ist eher gering, meist wirkt die psychische Vergewaltigung ein Leben lang.