Rape Culture: Jede Frau ist eine potentielle Falschbeschuldigerin

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Wenn es nach Feministen geht, liegt die Quote von Falschbeschuldigungen bei gerader mal 3%. Der Blogger „Enforcer“ hat sich auf die Suche gemacht, woher eigentlich diese Zahl kommt und auf welche Studien sie beruht. Gefunden hat er eine Einzige und diese weist erhebliche Mängel auf (siehe hierzu auch Kommentar). Hoffmann führt dagegen einige Untersuchungen an, die zu erheblich höheren Quoten als 3% kommen, ein Schlaglicht (Hervorhebung von mir):

Der Soziologe Dr. Eugene Kanin, der die Polizeiprotokolle einer Stadt in Indiana über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg überprüfte, fand dabei heraus, dass 41 Prozent aller behaupteten Vergewaltigungen dem Zugeständnis der Frauen selbst zufolge nie stattgefunden hatten. Als Kanins Team etwas später die Polizeiakten zweier größerer Universitäten untersuchte, stellten sich exakt 50 Prozent aller Anschuldigungen nach eigener Aussage der Studentinnen als falsch heraus. Alle Studentinnen wurden von einer Polizistin befragt; ihre Berichtigungen stimmten mit den Darstellungen der vermeintlichen Täter überein. Dabei kann Kanin nicht als frauenfeindlicher Chauvinist abgetan werden: Seine grundlegenden Studien über „sexuelle Aggressionen im männlichen Werbeverhalten“ begannen schon in den Fünfzigern und werden heute noch in der feministischen Literatur zitiert.

Und das Magazin „Neon“ berichtet noch 2018 (nicht mehr online) zur Häufigkeit und den Gründen, warum Frauen lügen:

Dennoch, unabhängig aller realen Missbrauchsfälle, hat er im Rahmen seiner Erhebungen in letzter Zeit eine bedenkliche Entwicklung festgestellt. „Durchschnittlich vier von fünf Anzeigen entpuppen sich nach den Befragungen als erfunden!

Seelische Probleme bis Angst vor Schwangerschaft
Die Jüngste, die einen solchen Vorfall vorgetäuscht hätte, sei erst 12 Jahre gewesen, im Pubertäts- und Jugendalter würden sich dann solche Lügenmärchen häufen. Die Motive seien unterschiedlich. Lehrbaum: „Bei einigen liegen natürlich tief liegende, seelische Probleme zugrunde, die von Fachexperten analysiert werden müssen.“ Oft sei es einfach ein „Aufschrei“, um auf sich aufmerksam zu machen, weil es Probleme in der Schule, im Elternhaus oder auch an der Arbeitsstelle gibt. Hier appelliert er an die Eltern, sich mehr Zeit für Gespräche mit den Kindern zu nehmen und nicht diese mit Worten wie „Ich habe jetzt keine Zeit, reden wir morgen darüber“, mit ihren Sorgen alleine zu lassen.
Noch nachdenklicher machen ihn Vorfälle, wo junge Frauen, eine Vergewaltigung vortäuschen, um einer Bekanntschaft etwas „auszuwischen“, weil sie abgewiesen wurden oder sich die Beziehung nicht nach ihren Vorstellungen entwickelt hat.

„Auch sind solche Anzeigen nicht selten eine Notlüge, weil nach einem Fest oder Discobesuch – zumeist unter viel Alkoholeinfluss – nicht bedachter und nicht geschützter Geschlechtsverkehr stattgefunden hat und nun eine mögliche Schwangerschaft oder auch andere private Konsequenzen befürchtet werden“, sagt der Kriminalbeamte.
Besonders traurig findet er Fälle, wo bei Scheidungs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten, der vorgetäuschte Missbrauch als Mittel zum Zweck eingesetzt wird. „Im Zuge der Erhebungen, wenn wir dann genauer über den Vorfall sprechen, stellt sich dann zumeist sehr bald heraus, dass sich die Anzeigerinnen in widersprüchlichen Aussagen verstricken und sie geben dann zu, dass das Ganze sich doch nicht oder nicht in dieser Form zugetragen hat. Sie kommen dann oft zur Vernunft und merken, dass das Ganze nicht in Ordnung war“, sagt Lehrbaum.

Vielsagend ist, dass die Dämonisierung der Männer soweit fortgeschritten ist, dass man eher glaubt, dass ein Mann vergewaltigt, als dass eine Frau lügt. Die Statistik über Vergewaltigung und Falschbeschuldigung werden dann auch in diesem Sinne dadurch manipuliert, indem jede Beschuldigung als eine tatsächliche Vergewaltigung gehandelt wird: Beschuldigt = Schuldig. Dieser Logik nach wird jeder freigesprochene Mann als Justizversagen gehandelt und als Indikator für eine „Rape-Culture“ angesehen, in welcher Vergewaltigung ein „Verbrechen ohne Strafe“ sei.

Ein Argument, das ich für ziemlich dumm halte und nur deshalb aufgreife, weil es mir oft genannt wurde, ist, dass sich doch keine Frau freiwillig ein peinigendes Polizeiverhör antun würde. Hierzu lässt sich sagen: So ein Verhör stellt dann eine Belastung dar, wenn tatsächlich eine Vergewaltigung stattgefunden hat und das Opfer somit traumatisiert ist. Lügt die Frau jedoch, gibt es auch kein Trauma, womit sich der Stress in Grenzen hält.

Übrigens scheint auch Feministen bewusst zu sein, dass eine Falschbeschuldigung ein geeignetes Mittel ist, einen Mann zu vernichten. Dieses Wissen darum ist auch in Indien die Ursache für eine Falschbeschuldigungsepidemie, in welcher Frauen Männer zur Zahlung hoher Beträge erpressen (Punkt 5). Damit ist auch erwiesen, dass neben dem Vergewaltigungsmythos „Frauen lügen bei sowas nicht“ auch der Mythos widerlegt ist, wonach eine Falschbezichtigung eine harmlose Angelegenheit sei – entgegen der feministischen Auffassung kann sie einen so Falschbeschuldigten sozial vernichten, ja sogar eine tödliche Wirkung entfalten. Freunde und sogar Familie können sich abwenden, wenn sie dem Opfer nicht glauben, denn entgegen dem feministischen Mythos, wonach Männer eine Vergewaltigung als Kavaliersdelikt ansehen, ist es vielmehr ein Verbrechen, welche zum Ausschluss aus dem Kreis der Männer führt – genauso wie bei Kindesmissbrauch. Solche Männer sind geächtet (weit mehr als Frauen, die vergewaltigen oder missbrauchen). Demzufolge macht ein scheinbarer Sexualstraftäter im Knast dann auch die Hölle durch, Horst Arnold etwa wurde regelmäßig zusammengeschlagen. Mir selbst ist ein Mann bekannt, der von seiner Mutter als Kind gesagt bekam, dass er bei ihr gar nicht „angekrochen zukommen“ bräuchte, wenn er mal eine Frau vergewaltigen sollte. Ein beispielhafter Fall, in welchem eine willkürliche und absurde Anschuldigung sich katastrophal auf das Leben des Falschbezichtigten auswirkte unter Punkt 10. Spiegel berichtet:

Nach Angaben des „Innocent Project“, einer Hilfsorganisation für unschuldige US-Häftlinge, sind bis vergangenen Freitag 208 Frauen und Männer aus den Kerkern befreit worden. Mehr als 90 Prozent von ihnen hatte man Vergewaltigung vorgeworfen – ein Verbrechen, das sich wegen der Spermaspuren besonders leicht mit Hilfe von DNA-Tests aufklären lässt. Im Durchschnitt hatten die zu Unrecht Verurteilten zwölf Jahre hinter Gittern verbracht. 15 von ihnen waren sogar zum Tode verurteilt und sind den Henkern nur knapp entronnen.

Ein paar Fälle (weitere Fälle, viele mit fremdenfeindlichen Hintergrund, hier):

  • Weil es gleich erstmal etwas anders aussehen könnte, das Wichtigste vorweg: Der Afghane Mansor S. hat kein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Ermittlungen gegen ihn eingestellt.
  • Ein unbescholtener Bürger soll ein Mädchen vergewaltigt haben. Er kommt in U-Haft. Chronik einer bitteren Erfahrung.
  • Eine 36jährige Frau, die einen 14jährigen Jungen vergewaltigte, um dann ihn als ihren Vergewaltiger hinzustellen, wurde zu vier Jahren Knast verurteilt.
  • Ebenfalls saukomisch fanden es einige britische Schüler, einen zehnjährigen Klassenkameraden fast ein Jahr lang als Vergewaltiger hinzustellen. Die Polizei nahm den Beschuldigten daraufhin stundenlang ins Kreuzverhör. Der Junge wurde seiner Mutter zufolge so behandelt, als ob seine Schuld bereits feststünde. Er versuchte daraufhin zweimal, sich umzubringen.
  • Eine Clique von „Gemeinen Mädchen“ terrorisierte einen Teenager mit erfunden Vorwürfen sexueller Übergriffe, die den ehemaligen Star-Baseballspieler in ein nervliches Wrack verwandelten.
  • In Großbritannien wird ein Kriminologie-Student der mehrfachen Vergewaltigung beschuldigt. Ihm drohen zehn bis zwanzig Jahre Knast. Entlasten könnten ihn hunderte von Textnachrichten des angeblichen Opfers, die ihn nach der angeblichen Vergewaltigung unaufhörlich um mehr Sex angebettelt hat. Diese Beweise werden jedoch von der britischen Polizei widerrechtlich unterdrückt, weil die zuständigen Polizisten sie für „irrelevant“ und „zu persönlich“ hielten, um sie öffentlich oder auch nur den Verteidigern des Studenten kenntlich zu machen. Und all das ist offenbar nur die Spitze eines Eisbergs.
  • In Großbritannien verbrachte ein weiterer Mann nach einer Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung drei Monate unschuldig im Knast. Von den Ermittlungsbehörden zurückgehalten wurden enthüllende Textnachrichten des vermeintlichen Opfers wie etwa „Ich bringe nicht nur Unordnung in sein Leben, ich werde es ruinieren, LOL“. Wie fast immer in solchen Fällen wird der Name des Opfers in den Medien verbreitet, die Täterin bleibt in ihrer Anonymität geschützt.
  • Im US-amerkanischen Schüler-und-Studenten-Magazin The College Fix schildert ein Gastautor, wie er von einer studentischen Aktivistin belegfrei als Vergewaltiger beschuldigt wurde und welche Auswirkungen das auf sein Leben hatte. (Übersetzung: Punkt 10)
  • 26 Jahre später, Gerechtigkeit für Männer, die wegen einer Scheinvergewaltigung inhaftiert wurden.

  • Die Vergewaltigung einer 21-Jährigen am Wochenende in Rostock hat es nicht gegeben. Die Frau hatte sich den Vorfall nur ausgedacht. Bei ihrer Vernehmung durch die Polizei gab sie „persönliche Gründe“ dafür an.

  • Eine 18-jährige Frau, die wegen zu viel Alkohols nicht in einen Zürcher Klub eingelassen worden war, erstattete aus Rache eine Anzeige wegen Vergewaltigung gegen den Türsteher. Das Bezirksgericht Zürich hat die Studentin nun verurteilt.
  • Deputies sagen, dass eine Frau im Hinterland von New York darüber gelogen hat, von einem Mann vergewaltigt zu werden, nachdem er sich geweigert hatte, sie mit nach Hause zu nehmen.
  • Duisburgerin zeigt Seitensprung als Vergewaltigung an

  • Es ist ein Schlag ins Gesicht für eine Gruppierung mit einem wichtigen Anliegen. Eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Aktion „Sichere Wiesn für Mädchen und Frauen“ soll, das ergaben die Ermittlungen der Polizei, einen sexuellen Überfall erfunden haben. Die Polizei ermittelt gegen die Frau wegen des Vortäuschens einer Straftat.
  • In einem Frankfurter Ausgehviertel soll es an Silvester angeblich zu massiven sexuellen Übergriffen gekommen sein. Doch nun ermitteln die Behörden in eine völlig andere Richtung.
  • Eine 30-Jährige behauptete im September 2017, beraubt und von Männern arabischen Aussehens sexuell belästigt worden zu sein. Dann kam etwas ganz anderes heraus.
  • Mutter eines Teenagers, der sich selbst getötet hat, nachdem er fälschlich der Vergewaltigung bezichtigt worden war, tot im Haus der Familie gefunden.
  • Ein Mann, der mehr als zwei Jahre im Gefängnis wegen einer Vergewaltigung verbrachte, die er nicht begangen hatte, wurde freigesprochen, nachdem ein Verwandter nur eine Minute brauchte, um eine Reihe von Bomben-Facebook-Nachrichten aufzudecken, die von der Polizei unterdrückt wurden und seine Unschuld bewiesen.
  • Eine Frau, die ausgesagt hatte, ein Südländer habe sie in Marsberg vergewaltigt, hat die Tat erfunden. Ihr drohen jetzt schwere Konsequenzen
  • Eine Murnauerin erzählt ihrer Tochter, sie sei vergewaltigt worden. Doch am Ende wird die Frau verurteilt und muss 9000 Euro Strafe zahlen.
  • Eine Jugendliche beschuldigt einen Mann des sexuellen Missbrauchs, er wird verurteilt. Nun kam er frei, weil das Mädchen vor Gericht gelogen hatte. Den Beweis dafür lieferte ein Hund.
  • Ein Mann, der der Vergewaltigung beschuldigt wurde, tötete sich selbst, nachdem die Polizei sich weigerte zu glauben, dass Texte auf seinem Telefon bewiesen, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war.
  • Eine 20-Jährige zeigte damals einen 29-Jährigen der Vergewaltigung an, den sie von einem Disco-Besuch mit nach Hause genommen hatte. Das Gericht hat den Mann jetzt freigesprochen.
  • Die Suche nach zwei Sextätern hat sich erledigt: Das vermeintliche Opfer habe „unter Tränen“, wie ein Polizeisprecher sagte, eingeräumt, am Morgen des 21. September nicht behelligt worden zu sein.
  • In drei Jahren hat die Britin Jemma Beale (25) über ein Dutzend Männer fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt. Eines ihrer Opfer musste deshalb für zwei Jahre ins Gefängnis. Nun wurde Beale selbst verurteilt.
  • Eine WhatsApp-Nachricht brachte die Prozesswende: Edona James musste sich am Montag in München vor Gericht verantworten, weil sie einen Mann der Vergewaltigung bezichtigte. Jetzt kam raus: Die 30-Jährige hat gelogen.
  • Sie wollte bei ihrem Freund Mitleid erwecken und erfand eine Vergewaltigung – nun steht eine 17-Jährige aus dem Landkreis Landshut selbst im Fokus der Kriminalpolizei.
  • In der vergangenen Woche gab eine 20-Jährige bei der Polizei an, auf dem Nachhauseweg von einer Party vergewaltigt worden zu sein. Inzwischen hat sie gestanden, den Vorfall erfunden zu haben.
  • Freispruch vom Vergewaltigungsvorwurf für drei Asylbewerber. 13-jährige Bottroperin hatte die jungen Männer wohl zu Unrecht belastet.
  • Nachdem eine Frau der Polizei sagte, dass der 21-jährige George Owen sich ihr aufgezwungen hatte, nachdem sie eine Bar im Großraum Manchester verlassen hatten, wurde er wegen Vergewaltigung, versuchten Vergewaltigung und sexueller Übergriffe verhaftet.
  • Massiv waren die Vorwürfe gegen einen Mann aus dem Raum Augsburg, der jetzt in Rosenheim vor Gericht stand. Sie umfassten Morddrohungen sowie die Erpressung von Geld und sexuellen Handlungen. Doch die Verhandlung endete mit einem Freispruch: Die Klägerin, eine 28-Jährige aus Bad Aibling, hatte alles erfunden.
  • Eine 22-Jährige bringt ihren Ex-Freund für zwei Monate hinter Gitter. Dann kommt die überraschende Wende: Jetzt droht der Frau eine Gefängnisstrafe.
  • Norbert Kuß (* 1943) ist ein deutsches Justizopfer. Er saß, infolge einer Falschaussage seiner Pflegetochter und infolge eines fehlerhaften Glaubwürdigkeitsgutachtens, 683 Tage unschuldig im Gefängnis.

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5 Gedanken zu „Rape Culture: Jede Frau ist eine potentielle Falschbeschuldigerin

  1. Thomb89

    Ähnliche Zahlen gibt es auch in Deutschland. Das Bundesland Bayern hat 2005 eine solche Statistik erstellt.

    Das Ergebnis nach Bearbeitung der Fälle:
    – 36.5% wurden als „mit hoher Wahrscheinlichkeit Vortäuschung / falsche Verd.“ und
    – 27.1% wurden als „eher Vortäuschung / falsche Verd.“
    beurteilt.

    „Die am häufigsten von den Sachbearbeitern genannten Gründe für Zweifel am Vorliegen einer Vergewaltigung / sexuellen Nötigung waren das
    Vortat- und das Nachtatverhalten des Opfers, widersprüchliche oder wenig detaillierte Aussagen, der Widerruf der Anzeige durch das Opfer,
    mangelndes Interesse an der Strafverfolgung und der Einfluss psychotroper Substanzen zur Tatzeit. Dazu kommen oft schlüssige, nicht
    widerlegbare Aussagen des Tatverdächtigen, die teilweise noch von
    Zeugen oder, deutlich seltener, durch Sachbeweise bestätigt wurden. “

    Quelle: https://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

    Antwort
    1. uepsilonniks Autor

      Danke, aus der Studie:

      „Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

      Antwort
  2. crumar

    Zu der Herkunft der legendären „3%“ aus einer Studie (Daphne-Studie) schreibt Gabriele Wolf, die von 1985-2009 erst als Staatsanwältin, dann als Oberstaatsanwältin arbeitete hier
    https://gabrielewolff.wordpress.com/tag/daphne-studie/:

    „Gegen den Vorwurf der Mehrheit der Falschbeschuldigungen werden gebetsmühlenhaft Zahlen ins Feld geführt, die eine 3%-Quote, europaweit eine von 1 – 9%, von Falschbeschuldigungen bei Sexualdelikten, und damit eine zu vernachlässigende Größe, insinuieren. Dieses ›Argument‹ ist leicht widerlegbar.

    Grundlage dieser Behauptungen ist nämlich eine Studie hauptberuflicher Feministinnen in einer akademischen Soziologen-Nische, auf die sich auch Alice Schwarzer gern bezieht. Zu dieser Studie habe ich vor einiger Zeit Folgendes andernorts geschrieben:

    Die absurde Zahl von nur 3% Falschbeschuldigungen hat sie [Alice Schwarzer] einer methodisch wirren, auf einem unzulänglichen Sample von 100 Akten der Staatsanwaltschaft Stuttgart beruhenden ›Untersuchung‹ (Mai 2009) der Feministinnen Prof. Dr. Liz Kelly & Co. entnommen, die in ihrer Studie »Rape: Still a forgotten issue« von September 2003 den EU-Ländern schon mal empfahlen, zur wünschenswerten Steigerung der Verurteilungsquoten in Vergewaltigungsverfahren dem wie immer guten Beispiel der USA zu folgen und im Ermittlungsverfahren eher nach Beweisen zu suchen, die das Anzeigevorbringen stützen, als nach denen, die es erschüttern:

    »And most importantly it is possible to approach rape investigations seeking to build/develop evidence. The most obvious attempts internationally in this respect come from North America, where the focus has shifted to a) recognition that the perpetrator is likely to be known and b) seeking evidence that supports a complaint rather than looking at what undermines it (Archambault & Lindsay, 2002; Kelly, 2002; Vasschs, 1994).
    That so little investment – financial, intellectual, political – has been made in the field of sexual assault in Europe during the 1990s, underscores our contention that it remains a neglected and, in some senses, forgotten issue.«

    Liz Kelly wirkt in der London Metropolitan University, Ladbroke House, Faculty of Applied Social Sciences, und führt den Titel: ›Director of Child Women Abuse Studies Unit (CWASU)‹.

    »Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern. Länderbericht Deutschland« lautet der Titel der von Corinna Seith, Joanna Lovett und Liz Kelly im Mai 2009 vorgelegten ›Daphne Studie‹ für die Europäische Kommission.

    Juristische Begriffe und Zuständigkeiten, insbesondere die in Deutschland geltenden, sind den Untersuchungsführerinnen eher unbekannt. Die Damen Kelly, Seith und Lovett wissen noch nicht einmal, daß in Deutschland nicht die Polizei oder das Opfer, sondern allein die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren einstellt. (»Verfahrenseinstellungen wurden in der Regel von der Staatsanwaltschaft vorgenommen. In den restlichen Fallen traf das Opfer (11%) und in einem Fall die Polizei die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung, dies meist in der Phase des Ermittlungsverfahrens.« (S. 8))

    Angeklagte werden mit Beschuldigten verwechselt, bei prozentualen Angaben werden die Bezugsgrößen nicht angegeben, zwischen Text und Tabellen bestehen Widersprüche, und dann hatten sie auch noch das Pech, eine nicht repräsentative Stichprobe zu untersuchen, die mit einer Verurteilungsquote von 23% den bundesdeutschen Durchschnitt von 13% erheblich übertraf.

    Auf die 3%-Quote von Falschbeschuldigungen kam das Trio, weil in drei von hundert Fällen von [angezeigter] Vergewaltigung (ursprünglich 72, zwei davon wurden im Verlauf des Verfahrens auf sexuelle Nötigung und eine als Körperverletzung herabgestuft, mithin 69) bzw. sexueller Nötigung (28, später 30) bereits während der Ermittlungen wegen eines Sexualdelikts das Verfahren umgedreht und es, offensichtlich wegen der eindeutigen Beweislage, fortan gegen die Anzeigenerstatterin wegen falscher Verdächtigung geführt wurde. Unbeachtet blieb dagegen diese gewonnene Erkenntnis:

    »Die meist [!] von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens (33 von 40) wurde meist mit dem Mangel an Beweisen begründet. In der Hälfte der Fälle (n=19) wurde in Frage gestellt, ob sich die Tat ereignet hat.« (S. 7)

    Aus der Tabelle 2 (S.8) ergeben sich allerdings insgesamt 34 Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft, die mit der Kennzeichnung »Mangel an Beweisen« und »Keine Beweise für sexuellen Übergriff« versehen sind. Ob die Autorinnen die in Tabelle 2 nicht aufgeführten, aber aus Tabelle 1 (S. 7) ersichtlichen sechs Nichteröffnungsbeschlüsse des Gerichts berücksichtigt haben, um auf die besagten 40 »Einstellungen des Verfahrens« zu kommen? Man muß es, wie so vieles, erraten. 79% der Verdächtigten konnten identifiziert werden (S. 7), in Tabelle 2 finden sich aber nur 20 statt 21 Einstellungen wegen fehlender Täteridentifizierung. »Gegen weniger als die Hälfte der einvernommen Verdächtigen wurde Anklage erhoben (43 von 74).« (S. 7) Nun ist 43 mehr als die Hälfte von 74, und gemäß Tabelle 1 wurden auch ›nur‹ 34 Anklagen erhoben… Eine chaotischer zusammengestoppelte Studie als diese läßt sich kaum auffinden. Wer immer auch feministisch orientierte Soziologinnen auf juristisches Terrain losließ, kann nicht bei klarem Verstand gewesen sein.

    Zudem wurde nicht berichtet, wie sich der Zweifel daran, ob die angezeigte Tat überhaupt stattgefunden hat, juristisch niederschlug: Niederlegung eines Vermerks, daß der Anfangsverdacht sich nicht belegen lassen und daher von der Einleitung eines Verfahrens wegen Falschanschuldigung abgesehen werde? Oder: das Grundverfahren wegen Vergewaltigung/sexuelle Nötigung wurde eingestellt und von Amts wegen ein neues Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet? Gelangte das eingestellte Verfahren eventuell als Beiakte zu einem ohnehin schon durch den Beschuldigten gesondert anhängig gemachten Verfahren wegen falscher Verdächtigung?

    Nicht nur dieses ersichtliche 20% -Potential an möglichen Falschbeschuldigungen im Rahmen der vierzig Einstellungen mangels Beweises wurde ausgeblendet; es erfolgte auch keine Tiefenprüfung, aus welchen Gründen elf Anzeigenerstatterinnen im Verlauf des Verfahrens »nicht kooperierten« (und zu welcher Art von Verfahrensbeendigung dieses Verhalten führte) und zwei weitere die Anzeige zurücknahmen. Drei Verfahren wurden wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt, was bedeutet, daß eine Vergewaltigung/sexuelle Nötigung nicht vorgelegen haben kann. Sechs der vierunddreißig erhobenen Anklagen wurden wegen fehlender Verurteilungswahrscheinlichkeit vom Gericht nicht zugelassen, ein gerichtlich anhängiges Verfahren endete mit einer Einstellung (ein Verbrechen kann danach ebenfalls kaum vorgelegen haben), in vier von siebenundzwanzig mit Urteil abgeschlossenen Verfahren Fällen erging Freispruch und eines von dreiundzwanzig Urteilen lautete lediglich auf Körperverletzung.

    Eine qualitative Untersuchung all dieser Fälle, in denen der Tatvorwurf nicht nachgewiesen werden konnte, unterblieb. Das nachfolgende, ersichtlich ideologisch motivierte, Fazit der Autorinnen ist damit basislos:

    »Entgegen der weit verbreiteten Stereotype, wonach die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung beträchtlich ist, liegt der Anteil bei nur 3%. Auch in anderen Ländern ist das Problem der Falschanschuldigung marginal und rangiert zwischen 1 – 9%. Diese Ergebnisse kontrastieren die bei der Polizei und bei den Justizbehörden weit verbreitete Auffassung, dass Falschanschuldigungen eine großes Problem bei der Strafverfolgung von Vergewaltigung darstellen (vgl. Elsner und Steffen, 2005; Kelly et al, 2005).« (S. 9)

    »Falschanschuldigungen sind bei Vergewaltigungen ein Problem, das von Professionellen überinterpretiert wird, wodurch eine Kultur der Skepsis (vgl. „culture of scepticism“ Kelly et al, 2005) genährt und verfestigt wird. Tatsächlich liegt der Anteil bei nur 3% und ist somit als marginal zu bezeichnen.« (S. 10)

    Da haben die Autorinnen einiges übersehen, nicht zuletzt, daß ein knappes Drittel der von ihnen herangezogenen Fälle nicht Vergewaltigung, sondern ›nur‹ sexuelle Nötigung zum Gegenstand hatte.

    Typisch, daß Alice Schwarzer diese völlig unbrauchbare Studie ideologischer Sisters heranzieht; ebenso typisch allerdings auch, wie selektiv sie sie auswertet: die Mitteilung, daß nur in 5% der Fälle eine Waffe benutzt wurde, regt sie so wenig zum Nachdenken an wie das ununtersuchte Potential von 20% an Falschbeschuldigungen, das sogar die Studie explizit offenlegt.“

    Antwort
    1. Matze

      https://www.dnaindia.com/india/report-53-rape-cases-filed-between-april-2013-and-july-2013-false-delhi-commission-of-women-2023334

      Quelle für diese Zahl ist ‚Delhi Commission of Women‘. Das muss dann wohl ein patriarchales Uboot sein.

      Es gibt auch eine Studie des US-Militärs zu Falschbeschuldigungen und dort haben sie die Frauen gleich vor einen Lügendetektor gesetzt. Die Zahl war dann auch erschreckend hoch.

      Leider kann man bei diesem Thema nur wenigen trauen. Was Feministinnen behaupten hat i.d.R. keine Grundlage und sollte immer in Zweifel gezogen werden. Das zeigt einfach die Erfahrung.

      Antwort

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