
Ich hatte eine kurze Diskussion mit Antje Schrupp (die mit einer netten kleinen freudschen Fehlleistung einstieg: „Abtreibungen sind Menschenrechtsverletzungen“), die sie aber vorzeitig abgebrochen hat.
Unter anderem stellte ich fest, dass das Ungeborene ein Mensch in einem frühen Entwicklungsstadium ist, woraus folgt, dass man es nicht töten darf. Darauf antwortete sie mir folgendes:
Der Unterschied zwischen einem Embryo und einer pflegebedürftigen Person ist, dass letztere von allen Menschen versorgt werden kann, ersterer aber nur von einer bestimmten Person zur Reife gebracht. Deshalb ist die Sorge für Pflegebedürftige gesellschaftliche Aufgabe und es kann politisch verhandelt werden, wie wir das als Zivilisation organisieren. Den Embryo kann aber nur die Schwangere zur Reife bringen, das ist keine politische Verhandlungssache, sie dazu zu zwingen wäre also Leibeigenschaft und ist nicht zu legitimieren. Wie Sie deinen Abbruch moralisch bewerten, bleibt Ihnen überlassen, das ist letzten Endes Glaubenssache, und es ist natürlich Ihr gutes Recht, selbst nicht abzutreiben. Es ist aber ethisch nicht vertretbar, andere zum Gebären zu zwingen, auch nicht, wenn man ihnen irgend eine Schuld unterstellt. Was den Vaterunterhalt angeht, da gebe ich Ihnen recht, ich bin auch dafür, das abzuschaffen und die materielle Absicherung von Schwangeren und Kindern als gesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Aber ich möchte die Diskussion an dieser Stelle gerne beenden, ich denke, unsere unterschiedlichen Positionen sind klar geworden. Deshalb werde ich keine weiteren Kommentare zu dem Thema freischalten.
Sie greift also nicht mein Argument an, dass es sich beim Ungeborenen um einen Menschen in einem frühen Entwicklungszustand handelt, weshalb man es nicht töten darf, sondern verweist darauf, dass das Ungeborene unter anderen, äußeren Umständen existiert, weshalb man es töten dürfte. Hierzu das Bundesverfassungsgericht zur Frage, ob man von Terroristen entführte Flugzeuge abschießen darf, um schlimmeres zu verhindern:
Ein Abschuss ist unzulässig, weil:
„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“
Das heißt, selbst wenn das wahrscheinlich nur kurzfristige Überleben der unschuldigen Passagiere zum Tot anderer führt, darf man ihr Leben nicht beenden, selbst diese krassen Umstände führen nicht zum Verlust des Überlebensrechts. Ähnlich verhält es sich bei Menschen in einem frühen Entwicklungsstadium: Besondere Umstände führen nicht zum Verlust des Überlebensrechts, denn die Qualität des Ungeborenen als Mensch mit Würde und Rechten bleibt von den Umständen unberührt.

Und wenn der Vater nicht will, ermorde ich halt das Ungeborene.
Das heißt, eine Frau hat dafür gerade zu stehen, wenn sie eine Schwangerschaft zu verantworten hat, sie hat die Konsequenzen zu tragen, ganz wie der Vater. Am Ende wiegt die Güterabwägung schwerer: Neun Monate gegen ein ganzes Leben. Und auch von Leibeigenschaft kann man nur eingeschränkt sprechen, da eine Schwangere bis in die späte Schwangerschaft hinein frei arbeiten und über die Früchte der Arbeit frei verfügen kann – so frei, wie jeder andere auch.
Und ansonsten hat Frau Schrupp ja auch kein Problem mit Leibeigenschaft, wenn „die Gesellschaft“ für Kosten aufkommen soll, heißt überwiegend Männer, wenn sich viele Frauen in die Schwanger- und Mutterschaft zurückziehen. Denn dann muss der Mann Lebenszeit aufwenden, muss malochen, um das frei gewählte Lebensmodell anderer zu finanzieren, kann über die Früchte seiner Arbeit nicht frei verfügen, ist nicht mehr individueller Vater sondern nur kollektiver Versorger, was den den feministischen Endsieg bedeutet, die Vernichtung des Vaters, was das Gift in der scheinbar schmackhaften Pille ist, den Unterhaltssklaven aus seiner Sklaverei zu entlassen. Die Folge: Eine Gesellschaft, in der Väter nicht mehr lieben und nicht mehr geliebt werden als Väter; eine Gesellschaft, in der ihre eine Hälfte von solcher Liebe abgeschnitten ist, was die bereits bestehenden Zustände noch mal verschärft im Feminat. Weisen Frauen wie Schrupp wäre diese Gesellschaft, die so kalt zu ihrer einen Hälfte ist, eine bessere.
Weiterlesen: Argumente gegen Abtreibung
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …