Was den Krieg angeht, so hast Du alle Freiheit, die Version des Regimes nachzubeten

Meines Wissens war es nicht verboten, die illegalen Überfälle des Imperiums auf diverse Länder gutzuheißen, also ein Verbrechen zu billigen. Mit dem Ukrainekrieg ist das anders, hier wird in der Meinungsbildung straff durchgegriffen – wer das Narrativ von „Putin = Hitler“ verlässt, läuft Gefahr, recht willkürlich des Gutheißens einer Straftat, hier des Krieges, angeklagt zu werden. So weiß zum Beispiel kaum jemand, dass die Ukraine seit einem guten Jahrzehnt die Zivilbevölkerung vom Donbass beschießt mit tausenden von Todesopfern. Ingbert Jüdt berichtet zu einer Journalistin, die dieses Verbrechen zur Sprache bringt:

Im StGB gibt es den § 140: »Belohnung und Billigung von Straftaten«. Die Deutschrussin Alina Lipp wird unter diesem Paragraphen von der Staatsanwaltschaft Lüneburg angeklagt, weil sie als Journalistin unter Gefahr für Leib und Leben im Donbass über die Standpunkte der dortigen Bevölkerung zum Krieg in der Ukraine berichtet, was ihr als »Solidarisierung mit dem russischen Angriffskrieg« ausgelegt wird, womit sie aber hinsichtlich sachlicher Berichterstattung nur leistet, wozu unsere sogenannten »Qualitätsmedien« zu opportunistisch und zu feige sind!

Jetzt wurde ein weiteres Gesetz erlassen, bzw. der Gummiparagraph der Volksverhetzung wurde erweitert.

Um die Natur dieses Gesetzes zu verstehen: Wenn wer in der Tagesschau sagt, die AfD führe zu „Endstation Buchenwald“, dann ist das keine Volksverhetzung. Wenn hingegen eine Demonstrant ein Schild mit dem Slogan „Maske macht frei!“ trägt, dann ist das Volksverhetzung.

Jetzt kommt hinzu, dass „das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe [gestellt wird], wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“

Das heißt aber natürlich nicht, dass das Leugnen der Verbrechen der Ukraine gegen die Zivilbevölkerung im Donbass verboten wird, nein, nein, wo denkst Du hin. Das ist nicht der Sinn dieses Gummiparagrafen. Man soll vielmehr nicht mehr über gefälschte Satellitenbilder berichten, die Zweifel an russischen Kriegsverbrechen aufkommen lassen könnten.

Deutschland führt als Vasall des Imperiums (Medien-)Krieg, und ein Land, das Krieg führt, kann es sich nicht leisten, dass die eigene Bevölkerung etwas gegen diesen Krieg hat, das haben die USA im Vietnamkrieg gelernt, und oh ja, sie haben gut gelernt. Keine Demokratiedarstellung kann sich freie Meinungsäußerung leisten.

Weiterlesen: Internetsperre zu RT umgehen.

3 Gedanken zu „Was den Krieg angeht, so hast Du alle Freiheit, die Version des Regimes nachzubeten

  1. B E A N

    Ich frage mich, ob dieses Gesetz jemals angewendet werden wird, wenn sich mal wieder jemand aus der linken Ecke über die Bombardierung Dresdens im 2. Weltkrieg freut oder „Bomber Harris“ beklatscht. Meine Befürchtung ist, wir bekommen eine Gerichts-Daily-Soap mit dem Titel „Gute Opfer, schlechte Opfer“.

    Antwort
  2. Pingback: „Volksverhetzung“ – eine Verschärfung der Strafbestimmung - Aufklärung heute

  3. beweis

    Man halte sich mal vor Augen, was da wirklich passiert seit wenigen Monaten:

    Zwei ehemalige Sowjetrepubliken führen eine militärische Auseinandersetzung um ein Gebiet, in dem seit fast zehn Jahren Bürgerkrieg herrscht. Als Folge wirft die BRD elementare Grundsätze der letzten Jahrzehnte über Bord:

    Sie liefert Kriegswaffen in Krisengebiete.
    Sie verbietet ihren Bürgern, sich frei zu unterrichten.
    Sie bestraft sie für abweichende Meinungen.
    Sie boykottiert die Energiezufuhr und bringt damit ihre Menschen in Not.
    Sie rüstet sich selbst mit 100 Mrd. massiv militärisch auf.
    Sie fällt in einen reinen Propaganda-Duktus.

    Nichts davon ist alternativlos oder zwingend. Und als Begründung reicht anscheinend „gut“ und „böse“.

    Unglaublich, wie schnell wir wieder in solche Zeiten zurückfallen.

    Antwort

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