Archiv der Kategorie: Justiz

11 Monate Bewährung

Warum sind Frauen im Knast eigentlich unterrepräsentiert?

Frau bläst mit ihrem SUV Abgase in Richtung eines Obdachlosen, der beschwert sich, sie stellt Radio lauter und lacht, Streit, er geht weg, sie schießt auf ihn, trifft 2 mal, er ist kritisch verwundet, sie fährt mit Beifahrer zu Taco Bell, schert sich nicht weiter, er wird gefunden, benötigt 3 Operationen um nicht zu sterben.

11 Monate Bewährung. Nicht mal GPS-Überwachung…

https://archive.is/https://nypost.com/2022/11/07/woman-who-shot-homeless-man-in-nashville-spared-jail-time/
https://archive.is/https://radaronline.com/p/tennessee-porsche-owner-shoot-homeless-man-jail/

Die Forensik hat bestimmt feststellen können, ob er von hinten/vorne beim weggehen oder bei einem (erst von ihr behaupteten) Angriff getroffen wurde, in keinem Artikel steht etwas darüber.

Kommentator Beweis über die Zustände vor den Familiengerichten

Ein Kommentar, auf den Punkt:

Nirgends lässt sich matriarchale Dominanz und Willkür meiner Meinung nach besser besichtigen als in einem Familiengericht. Egal, ob da ein Mann als Richter sitzt mit der Lebensauffassung „Ein Kind gehört zu seiner Mutter“, oder eine Frau, die die behauptete Angst einer Mutter zum zentralen Entscheidungsmaßstab macht.

Wenn da eine Frau als Richter sitzt, dann ist häufig der Vater der einzige Mann im Saal. Und holt sich da die Dokumentation seiner männlichen Erbschuld ab, seiner geschlechtsbedingten Toxizität. Und die Zofe vom Jugendamt nickt. Die Verfahrensbeiständin schildert nach einem kurzen Gespräch mit dem Kind, was es angeblich wirklich denkt und fühlt. Die Mutter wird von ihrer Anwältin immer wieder tröstend am Arm gedrückt, während sie das nächste Einmaltuch aus dem Pappwürfel zerrt, um wieder eine Träne abzutupfen.

Familienrecht ist eine besondere Disziplin, da hier nicht Normen im Mittelpunkt stehen, sondern das nebulöse „Wohl“ des Kindes. Und das ist eben nicht normiert. Daher müssen hier Frauen und ihre Pudel darüber frei bestimmen, was richtig und was falsch ist.
Geleitet sind sie nur von den politischen feministischen Maßgaben, die ein Residenzmodell bei der Mutter vorgeben und Versorgungspflichten für den Vater.

Gleichberechtigte Elternschaft will das Matriarchat nicht zulassen. Dazu ist der Nachwuchs zu wichtig.

„Eine Männerquote ist verfassungswidrig“

Auf was ein Anwalt keinen Bock hat: Einen Trennungsvater zu vertreten. Denn hier kann man nur noch seine Unterschrift unter seine Niederlage setzen. Denn ein Trennungsvater wird heutzutage schuldig geschieden wie anno dazumal, egal, ob er schuldig ist am Zerbrechen der Ehe oder nicht. Er verliert die Kinder, wird ihnen entfremdet. Er wird zum Unterhaltssklaven degradiert. Man verliert, und deshalb haben Anwälte aufgrund dieser strukturellen Gewalt keinen Bock auf Trennungsväter, deren Selbstmordrate durch die Decke geht.

Jetzt merkte eine schlaue Juristin, die der Blitz beim Scheißen treffen soll, an, dass eine Männerquote verfassungswidrig wäre, weil Männer nicht strukturell benachteiligt wären, also das Geschlecht, das bei den Obdachlosen vorne und bei der Lebenserwartung hinten liegt. Geringere Lebenserwartung gilt übrigen als Indikator für strukturelle Gewalt – außer bei Männern, die sind selber schuld.

Männer sind massiv überrepräsentiert, weshalb eine Frauenquote notwendig ist.

Eine Männerquote ist gegen die Verfassung, das Grundgesetz, weil Frauen nicht gleichgestellt wären – also jetzt nicht bei den Selbstmördern oder bei den Gerüstebauern, nein, nein, in den guten, lukrativen Positionen…

Hierzu zwei Einwände: Dass Frauen in Chefpositionen seltener vertreten sind, liegt daran, dass Frauen seltener über Jahrzehnte hinweg in Übervollzeit arbeiten – weil sie es so wollen, denn Arbeit ist scheiße. Das ist der Grund, der einzige, und tatsächlich sind jene Frauen, die wollen, bevorzugt. Etwa die Hälfte der berufstätigen Frauen arbeitet in Teilzeit; und kaum eine Frau ernährt einen Mann. Sie arbeiten weniger – was ein Privileg ist – also steigen sie weniger hoch auf und verdienen weniger.

Und zweitens steht in der Verfassung nur was von „Gleichberechtigung“ und nichts von „Gleichstellung“, und ist auch nicht im geringsten Anlass, mal sterbenden und leidenden Männern Hilfe angedeihen zu lassen, die dürfen ruhig unter der Brücke krepieren, dass interessiert den „Bund männlicher Juristen“ nicht – Halt! Den gibt es ja gar nicht! Verständlich, denn seine Mitglieder wären geächteter Abschaum. Man stelle sich vor: Juristen, die sich organisieren, um was für Männer zu erreichen! Ekelhalft!

Und so wird unsere schlaue Juristin, Mitglied des Juristinnenbundes, auch mal Mütter vertreten, und das ist was feines. Dank der strukturellen Bevorzugung der Mütter macht so ein Job Spaß, man kann für die Monster viel rausholen und den Gegner in die Pfanne hauen.

Ich bin übrigens gegen eine Männerquote, da ich prinzipiell gegen Quoten bin.

Freispruch zweiter Klasse

Hin und wieder heißt es, es gäbe keinen „Freispruch zweiter Klasse“, Freispruch wäre Freispruch. Dennoch ist es gerade bei Falschbezichtungen äußerst belastend und rufschädigend, wenn man nicht erwiesenermaßen freigesprochen wird sondern nur aus Mangel an Beweisen (weil wir eben nicht in einer Rapeculture leben und Vergewaltiger noch unter Mördern stehen). Deshalb gab sich Jörg Kachelmann auch nicht eher zufrieden, bis Claudia Dinkel als Falschbeschuldigerin überführt war – was ihm von Alice Schwarzer zum Vorwurf gemacht wurde.

Der Kommentator Debe schreibt zu Freisprüchen zweiter Klasse:

Meines Wissens wird bei Freispruch von vielen Juristen unterschieden zwischen
– Unschuld erwiesen, die Richter wurden durch vorgelegtes Material/Beweise/Indizien davon überzeugt, dass der Tatvorwurf nicht der Wahrheit entspricht; daraus kann gelegentlich auch ein strafrechtliches oder ziviles Verfahren gegen das zuvor vermutete Opfer oder Zeugen resultieren
– Unschuld nicht erwiesen, aber Schuld auch nicht erwiesen und nicht überzeugend dargestellt. Dabei kommt oft der Begriff „Mangel an Beweisen“ vor. Der Beschuldigte kann wegen des selben Vorwurfs auch zukünftig nicht mehr belangt werden („ne bis in idem“, wenn ich mich richtig erinnere) – das zuvor vermutete Opfer kann aber auch nicht belangt werden. Hier sind Konstellationen inbegriffen, in denen aufgrund von Schuldunfähigkeit der Angeklagten oder Beweisverwertungsverboten die Täterschaft juristisch nicht zur Verurteilung führen kann, obwohl die mäßig informierte Öffentlichkeit keinen plausiblen Zweifel am Tatablauf hat.

Im ersten Fall ist aber auch eine Watsche für die Staatsanwaltschaft enthalten – bei ordentlicher Vorbereitung wäre das Verfahren vielleicht gar nicht erst eröffnet worden. Außerdem ist ein Gegenverfahren oft möglich; diese Informationen kann man aus der Bezeichnung „erster Klasse“ also schnell erahnen. Ich finde diese Unterscheidung durchaus sinnvoll.

Daraus folgt noch lange nicht, dass ein nach „zweiter Klasse“ Freigesprochener ein Täter, schuldig, oder ein schlechter Mensch ist.

Billy Coen: „Benachteiligungen“, „Nachteile“ und das Schleifen des Grundgesetzes

Ein Kommentar, zu wertvoll, um ihn der Versenkung verschwinden zu lassen:

[Kontext: Es geht darum, wie mit sprachlichen Tricksereien grundgesetzwidrige Politik betrieben wird]

„Die zwei Wörter „tatsächliche Durchsetzung“ sind das Einfallstor.“

Nicht nur. Auch die Verwendung des Wortes „Nachteile“ statt „Benachteiligung“. Letzteres ist konform mit der Gleichberechtigung im ansonsten eindeutigen Verfassungssinn. Die Beseitigung von Nachteilen hingegen ist Gleichstellung. Nachteile müssen nämlich nicht in diskriminierender Weise von einer anderen Person oder Gruppe ausgehen. Sie entstehen oft aus Gründen in der Person (Männer können keine Kinder kriegen z. B.) oder gar aus persönlichen Lebensentscheidungen. Wenn sich massenhaft Frauen aus eigenen Stücken dazu entscheiden, nur halbtags zu arbeiten, um mehr Zeit zu Hause und mit den Kindern verbringen zu können, kommen sie weniger realistisch als Führungspersonal großer Firmen infrage. Das und noch andere geschlechterspezifische Eigenheiten, wie etwa ein im Schnitt höheres Statusstreben bei Männern, führt zu einer deutlichen Dominanz von Männern in den oberen Etagen. Die Antwort zur Beseitigung von „Nachteilen“: Quoten, welche die wenigen Frauen, die ernsthaft derlei Ambitionen haben im Wettbewerb gegen die Vielzahl von Männern unfair bevorteilen. Vor dem Hintergrund, dass Benachteiligungen aufgrund unter anderem des Geschlechts im selben Artikel des Grundgesetzes ausdrücklich untersagt sind, macht es mich immer wieder fassungslos, dass diese ganze Scheiße praktiziert und ihr einfach kein Einhalt geboten wird. Nur wegen dieser sprachlichen Ungenauigkeiten, welche durch den 1994 nachgeschoben Satz in das Grundgesetz gekommen sind, wird doch das, was dort seit dem ursprünglichen Beschluss des Gesetzes drin steht nicht null und nichtig.

Diese Ergänzung kam übrigens auch schon aufgrund feministischen Drucks zustande, mit genau dem Ziel, das Grundgesetz zu schleifen, damit Quoten zulässig werden. Der betraute Ausschuss gab im Anschluss bekannt, dass man über die (von den Femis sicher gewünschte) Verwendung des Wortes Gleichstellung diskutiert und sich einstimmig dagegen entschieden hatte, weil dies zu erheblichen Konflikten innerhalb des Grundgesetzes gekommen wäre. Außerdem wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Satz keine Ermächtigung für Geschlechterquoten darstellen kann. Und die Femischistinnen machten, was sie, wie wir heute wissen, am besten können: sie verbuchen diese Niederlage als kurzen Rückschlag, warteten eine Weile bis Gras über die Sache und die Aussagen des Gremiums gewachsen waren und begannen dann zu behaupten, dass der Satz, der überhaupt nur auf ihren Druck hin reingekommen war, entgegen der ausdrücklichen Aussagen derer, die den Satz letztlich für das Grundgesetz formuliert hatten, stelle einen verfassungsrechtlichen Auftrag zur Gleichstellung und somit auch zur Quotenpolitik dar. Gibt es in diesem Lande eigentlich irgendetwas verfassungsfeindlicheres als diese Bagage???

Vor allem, weil diese haarsträubenden Deutungen des dritten Grundgesetzesartikels, welcher gar zu den Grundrechten gehört, eine komplette Umkehr des eigentlichen Sinnes einer Verfassung dar. Das Grundgesetz ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen staatliche Willkür. Der wesentliche Handlungsauftrag des Grundgesetzes an die Legislative lautet eigentlich: Macht nichts, was gegen dieses Gesetz verstößt.

Nun wird aber diesem Gesetz mit dem Verweis auf einen „Gleichstellungsauftrag“ zum einen ein Auftrag zu etwas angedichtet, was im Gesetz merkwürdigerweise nicht ein einziges Mal benannt wird. Der Begriff der Gleichstellung ist dem Grundgesetz selber fremd und wird auch in Bezug darauf eigentlich von AUFRICHTIGEN Verfassungsrechtlern höchstens als „rechtliche Gleichstellung“ gebraucht, was synonym ist mit Gleichberechtigung. Zum anderen wird damit dem Staat eine sich vermeintlich aus dem Grundgesetz, welches, wie gesagt, ein Abwehrrecht des Bürgers gegen staatliche Willkür ist, ableitende Handlungsvollmacht zu willkürlicher Gleichstellungspolitik angedichtet und damit, wie leicht zu erkennen, willkürliche Diskriminierung von Bürgern aufgrund z. B. ihres Geschlechts begründet. Faktisch sind wir dabei, mit intersektionaler Identitätspolitik und dem ganzen anderen identitären Dreck, unser Grundgesetz komplett in die Tonne zu kloppen. Und was die Krönung dabei ist: das alles wird flankiert von dem nimmer endenden „Kampf gegen Rechts“ und den unausweichlichen Zuschreibungen an die AfD, sie seien verfassungsfeindlich. Trotz erheblich mangelnder Sympathie für diese Partei, muss ich doch sagen, dass mir nichts verfassungsfeindliches einfällt, was die AfD vertritt. Die anderen Parteien hingegen, speziell jene, die sich selbst gerne links nennen… Nun ja, alleine ihre fortgesetzten Bestrebungen eines parlamentarischen Paritätsgesetzes, obwohl ihnen dessen Verfassungswidrigkeit inzwischen dreimal bestätigt wurde, spricht da für mich Bände.

 

Stümperhafte Verfassungsklagen

Das habe ich bereits in der Schule gelernt: Um das Bundesverfassungsgericht zu entlasten, werden gleiche Klagen, die auf dasselbe hinaus wollen, routinemäßig abgewiesen. Was ich nicht gelernt habe, ist, dass das ein hervorragendes Mittel ist, den Bürger vor vollendeten Tatsachen zu stellen. Man will erreichen, dass ein Gesetzt, z.B. Artikel 17, bestehen bleibt, und formuliert eine stümperhafte Verfassungsklage, die negativ beschieden wird. Damit hat man erreicht, dass auch alle folgenden, kompetenten Klagen abgewiesen werden.

Totschlag wie Mord bestrafen?

Angeblich bringt jeden dritten Tag ein Mann eine Arierin um. Wie oft das umgekehrt passiert, z.B. auch mit Giftmord (hohe Dunkelziffer!) weiß keiner und es interessiert auch keinen. Daran zeigt sich die strukturelle Gewalt gegen Männer: Sie sind wertlos, es interessiert nicht, ob sie leben oder sterben.

Jetzt ist es aber so, dass Männer oft nur wegen Totschlag angeklagt werden. Frauen hingegen öfter wegen Mordes. Das wäre Unrecht, da damit Männer weniger hart bestraft werden, sagen Feministen und das zeigt sehr schön die hirnfressenden Folgen einer Ideologie auf. Denn es ist ein Unterschied, ob man tatsächlich die Absicht hat, jemanden zu töten, wie es bei einer Giftmörderin der Fall ist, oder ob man einen Wutanfall hat und dann jemanden totschlägt – Totschlag.

Wenn man jetzt Männer härter bestrafen will, dann kann man die Tötung einer Arierin besonders hart bestrafen – das ist inoffiziell schon so und soll auch offiziell so werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, das man Totschlag wie Mord bestraft. Das aber würde bedeuten, dass es auch so manche Arierin trifft, die z.B. ihr Baby totgeschüttelt hat – der gefährlichste Ort für ein Baby ist bei seiner Mutter. Sollte eine überforderte Frau, die die Nerven verloren hat, genauso hart bestraft werden wie jemand, der mit voller Absicht ein Leben beendet?

Männer: Das kriminelle Geschlecht?

Frauen und Millionäre werden seltener kriminell. Warum? Der Antwort kommt man näher, wenn man betrachtet, was weiterhin zwischen Männer und Frauen anders ist. Männer stellen auch die überwältigende Mehrheit unter Obdachlosen und Selbstmördern. An der Veranlagung zu Gewalt allein liegt es auch nicht, denn im häuslichen Bereich sind Frauen genauso oder mehr gewalttätig als Männer.

Was ist der alles überragende Unterschied, der Männer von Frauen trennt, was ist die Ursache? Es ist: Für Frauen wird gesorgt. Sowohl gesamtgesellschaftlich – sei es durch Frauenministerien, Frauenbeauftragten, Frauennotruf und etliche weitere Fördermaßnahmen – als auch individuell durch Eheschließung. Da eine Frau stets nach oben heiratet, ist sie es, die ein Stück Sicherheit erfährt. Diese Möglichkeit haben Männer nicht. Das schlägt sich auch in der Präventionsarbeit nieder. Mit der Feststellung, dass Männer krimineller sind, ist das Thema für Feministen abgehakt, sie stellen sich nicht die Frage, was man unternehmen müsste, welche Prävention geleistet werden müsste, um Männern frühzeitig zu helfen, so dass sie gar nicht erst vor Gericht landen. Genau wie bei anderen Problemlagen übrigens: Der Verweis auf die hohe Selbstmordrate unter Männern wird einfach damit abgetan, dass das „Patriarchat“ auch schlecht für Männer wäre – Akte geschlossen, allenfalls heißt es noch, dass es noch mehr Feminismus bräuchte, dann würden sich auch die Probleme für Männer auflösen.

Dass 95% der Erfinder Gefängnisinsassen Männer sind: Das müssen sie sich vorhalten lassen, darüber werden sie beurteilt, und nicht über das, was sie alles gutes im Leben für die Gesellschaft leisten, diese mit unermüdlicher Maloche am Laufen halten. Allerdings merkte bereits Warren Farrell an, dass man einfach gucken müsste, wer im Gefängnis sitzt, um herauszufinden, wer strukturell benachteiligt ist.

Gewalt von Frauen wird ausgeblendet, sei häusliche oder sexuelle. Sie wird von vornherein gar nicht erst verfolgt, was auch zu dem geschlechtlichen Ungleichgewicht in den Gefängnissen beiträgt: Frauen brauchen keine Justiz.

Es säßen mehr Frauen und weniger Männer im Gefängnis, wäre Justitia tatsächlich blind. Für dieselben Delikte werden Frauen seltener und weniger hart verurteilt, Hoffmann notiert:

Während etwa eine schwarze Hautfarbe das Risiko, im Gefängnis zu landen, um 19 Prozent hebe, hebe die Angehörigkeit zum männlichen Geschlecht dieses Risiko um 165 Prozent. Auch die Dauer der Haft wird stärker dadurch verlängert, dass die betroffene Person männlich ist als durch jeden anderen Faktor der Diskriminierung einschließlich der ethnischen Herkunft. Und mehr noch: Wer eine Frau tötet, muss mit einer im Schnitt um 40,6 Prozent höheren Haftzeit rechnen als jemand, der einen Mann tötet.

[Den Richtern] erschien es nämlich ganz selbstverständlich, Frauen vor Gericht weniger hart anzufassen, unter anderem mit dem Argument, diese besäßen weniger kriminelle Energie. Was ihnen überhaupt nicht aufzufallen schien, war, dass dies eine sich selbst beweisende Fehlargumentation war: Wenn Frauen weniger hart bestraft wurden, traten sie natürlich auch nicht so stark in den Strafstatistiken in Erscheinung, woraus man dann wiederum eine geringere kriminelle Energie ableiten konnte.

“Weil den Handlungen von Menschen Vorurteile unterliegen, führt es zur Diskriminierung im Justizsystem, dass Männer mit Verbrechen und Gewalt assoziiert werden. Versuche mit simulierten Geschworenenverfahren etwa zeigten, dass männliche Angeklagte eher für schuldig gehalten werden als weibliche und dass Angeklagte härter behandelt werden, wenn das Opfer weiblich ist. Eine Studie zeigte, dass sogar wenn sie das Opfer sind, Männer eher Mitschuld an einem Verbrechen gegeben wird als Frauen.”

In den USA sind Schwarze in den Gefängnissen massiv überrepräsentiert. Und jetzt stelle man sich vor, da käme ein Bola um die Ecke und faselte was vom „toxischen Schwarzsein“ verbunden mit der Aufforderung, nicht mehr schwarz zu sein: „Sei kein Schwarzer“ Für so eine Nummer würde er nicht nur gecancelt werden, wohingegen es vollkommen in Ordnung ist, denselben Dreck mit Männern durchzuziehen.

Warum sind Frauen weniger kriminell? Aus denselben Grund, aus dem heraus auch Millionäre seltener durch Diebstahl auffallen – sie haben es nicht nötig und leben in einem behüteten, nicht-toxischen Umfeld. Die matriarchale Dividende und die bereits angeführte Bereitschaft der Männer, für Frauen zu sorgen, führt dazu, dass sie besser, freier und auf einem höherem sozialen Status leben können, was die Wahrscheinlichkeit, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, stark verringert. Der junge Analphabet hingegen, der die massiv jungenfeindlichen Schulen verlässt, hat keine Chance, über Eheschließung aus dem Prekariat zu entkommen. Also ist er dort eingesperrt und viele von ihnen werden Ärger mit dem Gesetz kriegen oder mit Suizid enden oder in der Obdachlosigkeit stranden – die Gesellschaft ist kälter zu Männern, das Leben ist härter für Männer und so geraten sie öfter auf die schiefe Bahn.

Sind Frauen für Führungspositionen ungeeignet?

Eine Bekannte überraschte mich mal mit der Aussage, dass Frauen nicht geeignet wären für verantwortungsvolle Positionen, da sie dazu viel zu emotional seien. Ich widersprach und sagte, dass Frauen genauso wie Männer Chefs werden sollen und mit „genauso“ meinte ich: Ohne Quoten.

Das ist meine Position auch heute noch. Jetzt bin ich aber über diesen Artikel gestolpert, in dem eine Autorin über den seelischen Zustand einer Frau, die ihre Tage hat, folgendes schreibt:

Viele von uns würden einiges dafür geben, diese eine Woche im Monat überspringen zu können. Nicht mit permanenten Stimmungsschwankungen zu leben, die unsere Laune von einem Extrem ins nächste stürzen. Mal leiden wir unter leicht depressiver Stimmung, gepaart mit einem miesen Selbstwertgefühl, gelegentlichen Heulkrämpfen und Angstzuständen. Mal sind wir aggressiv und angriffslustig. Alles ist möglich, vieles unerträglich. Vor allem, für uns selbst.

Ok, wenn das so krass ist, dann müsste man eigentlich Frauen von Führungspositionen fernhalten, oder wäre es zu begrüßen, wenn so eine den Finger auf einem roten Knopf hätte, egal, was man damit zündet? Dass Frauen in so einer Phase Sklavinnen ihrer Hormone seien, wurde von Feministinnen bereits zur Verteidigung von Straftäterinnen, Mörderinnen angeführt: Da unzurechnungsfähig, seien sie schuldunfähig, also dürfte man sie nicht verurteilen. Dass man dieselbe Argumentation nutzen könnte, um eine Gläserne Decke – diesmal eine echte – für Frauen zu ziehen, so war das wahrscheinlich nicht gedacht.

Mich persönlich bringt das ganz schön in die Bredouille, denn was ich meiner Bekannter gesagt habe meine ich tatsächlich so: Frauen sollen ganz wie Männer die Möglichkeit haben, Karriere zu machen, Verantwortung zu tragen. Wenn sie aber – auch noch wissenschaftlich gestützt – einmal im Monat für eine Woche für unzurechnungsfähig erklärt werden müssen, ergibt sich die zwingende Konsequenz, dass man sie von Verantwortung fernzuhalten hat – eine Konsequenz, die ich nicht ziehen will. Aber was, wenn solche Frauen ganze Staaten zerstören? Als ein letzter Strohhalm bleibt da noch, dass Frauen unterschiedlich sind. Manche sind stärker, andere weniger stark von ihrer Periode betroffen. Und wenn eine einmal im Monat austickt, wird sie als führungsuntauglich auch nicht weiter aufsteigen in Folge einer Art natürlichen Auslese unter Führungskräften.

Die Falschbeschuldigerin* im Opferschutz

Die Mehrheit aller Beschuldigungen der sexuellen Gewalt sind Falschbeschuldigungen, was für Feministen zu dem unbefriedigenden Zustand führt, dass so mancher Mann nicht einfach so auf das bloße Wort einer Frau hin weggesperrt wird. Seb fasst die Forderungen so einer Feministin zu Vergewaltigungsverhandlungen folgendermaßen zusammen:

Du propagierst ein Rechtssystem, in dem (zumindest immer dann, wenn es Dir passt) folgendes gilt:

Vorsatz ist nicht mehr erforderlich
Beweislastumkehr, kein „Im Zweifel für den Angeklagten“
Kein Zeugnisverweigerungsrecht
Idealerweise Urteil nach „Wünschen“ und „Gefühlen“ von Klägerinnen (explizit weibliche Form!)

Und wie gerufen kommt der Hamburger Senat, der ähnliches durchsetzen will:

„Hamburg will mit der Bundesratsinitiative erreichen, dass Opfer von schweren Sexualstraftaten künftig grundsätzlich nur noch von den Vorsitzenden Richterinnen und Richtern befragt werden“

Merke: Opfer! Nicht mutmaßliche Opfer! Frauen lügen bei sowas nicht!

Man erinnere sich an den Fall Kachelmann, eher der Fall Claudia Dinkel. Die Richter setzten alles daran, den Falschbeschuldigten hinter Gitter zu bringen. Hätte sein Verteidiger die Faschbeschuldigerin nicht befragen dürfen, er säße heute im Knast.

Oder ein anderes Beispiel zu richterlicher Inkompetenz und Befangenheit aus dem Familienrecht:

Dazu kommen Skandale wie der um die Bremer Richterin Sabine Heinke, die einerseits als Redakteurin der feministischen Rechtszeitschrift »Streit« eine, wie sie es nennt, »offensive Parteilichkeit« betreibt und gegen das neue Kindschaftsrecht zu Felde zieht, aber andererseits als vermeintlich neutrale Richterin ausgerechnet im Familienrecht eingesetzt wird. Dass es im Geschlechterkrieg »keinen objektiven Standpunkt« gäbe, wird von ihr ebenso behauptet wie, dass Männer »Totschläger, Brandstifter, Vergewaltiger, Grabschänder« seien. Wenn, wie Matthias Matussek berichtet, eine solche Person hinter dem Richterpult sitzt, während gleichzeitig eine ihrer »Streit«-Mitarbeiterinnen in der Verhandlung als Anwältin tätig ist und die beiden so tun, als ob sie sich nicht kennen würden, dann hat man endgültig den Eindruck, in einer feministischen Bananenrepublik gelandet zu sein. („Sind Frauen bessere Menschen?„, Seite 59)

Schon jetzt werden Männer durch die Justiz massiv diskriminiert. Der Vorstoß des Hamburger Senats liefert Männer noch ein Stück mehr der Willkür aus, mit der Frauen Männer vernichten können, wenn diese Typen wie im Fall Dinkel so unverschämt sind, sie nicht zu heiraten also ihnen ein Leben lang zu dienen. Nur einer von vielen möglichen Gründen, die die Rachsucht anstacheln.

Und zum Schluss?

Wie die Obdachlosen-Zeitung Hinz und Kunzt berichtet, lehnt die rot-grüne Hamburger Regierungsmehrheit trotz mehr als elf Todesfällen auf den Straßen weiterhin ab, während der Pandemie Hotels für Obdachlose zu öffnen. Auch der Vorschlag der Opposition, eine Taskforce einzurichten, um die Ursachen der Todesfälle zu analysieren, die sich daraus ergebenden Versorgungslücken im Hilfesystems zu benennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wurde abgeschmettert.(Genderama)

„Draußen sterben die Menschen und drinnen klopfen sich die Regierungsfraktionen auf die Schultern“, sagte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Grutzeck. Ein Vorwurf, den die Regierungskoalition und der Senat empört zurückwiesen.

*Natürlich muss es mutmaßliche Falschbeschuldigerin heißen.